Mit der 1. BImSchV, der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" soll u. a. durch Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub die Luftqualität verbessert werden. Die Grenzwerte werden dabei in zwei Stufen umgesetzt. Die erste Stufe gilt bereits seit 2010, die strengere zweite Stufe wird am 1. Januar 2015 in kraft treten.
Von der Verordnung betroffen sind mit Feuerstätten für feste Brennstoffe zum Beispiel Kaminöfen oder Pelletkessel.
Was die 1. BImSchV für Sie bedeutet, wenn Sie mit Scheitholz, Hackschnitzeln oder Holzpellets heizen, wird in dieser App erläutert.
Die App berücksichtigt nur Feinstaubgrenzwerte bezüglich des Einsatzes der naturbelassenen Brennstoffe Scheitholz, Hack-schnitzel und Pellets.